Interessierten LeserInnen möchte ich hiermit meine Magisterarbeit „Die Forderung nach Verleihung der Staatsbürgerschaft für die jüdische Bevölkerung Rumäniens im Friedensvertrag von Bukarest 1918” zur Verfügung stellen. Sie kann – mit der selbstverständlichen Bitte um korrekte Zitierweise 🙂 – unter diesem Link als PDF-Datei (Juli 2012, mit leicht korr. Fassung vom April 2013, veröffentlicht unter der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0) heruntergeladen werden.
Ich versuche derzeit, die Arbeiten innerhalb einer Promotion weiter zu bringen. Inhaltlich wird es mir vor allem um die Erweiterung durch persönliche Quellen gehen.
Für Hinweise und Kritiken bin ich dankbar und über das Kontaktformular dieser Site erreichbar.
Auszug aus dem Einleitungskapitel (hier ohne Fussnoten und Literaturangaben):
„Mehr zufällig wurde ich auf die hier behandelte jüdische Gleichstellungsfrage aufmerksam gemacht. So löste bei einer ersten Betrachtung der Artikel XXVIII des Bukarester Friedensvertrags von 1918 in mir Verwunderung aus: Wie kamen ‚die Deutschen’ in der Zeit eines im Kaiserreich zunehmenden Antisemitismus dazu, von ‚den Rumänen’ die Einbürgerung und rechtliche Gleichstellung ihre jüdischen Bevölkerung zu verlangen? Anfänglich vermutete ich, dass es zwischen dem Auswärtigem Amt und der Obersten Heeresleitung Auseinandersetzungen zur Frage einer Naturalisation der jüdischen Bevölkerung Rumäniens gegeben haben könnte. Vorstellbar schien mir ein Engagement der Diplomaten für eine quasi ‚eindeutschbare’ starke Bevölkerungsgruppe. Wie sich im Laufe der Untersuchung zeigte, überwogen jedoch wirtschafts- und außenpolitische Gedanken bei der halbherzigen Durchsetzung genannten Artikels. Dieser brachte zwar keine Lösung, aber immerhin markierte er einen point of no return, an dem die rumänische Politik künftig nicht mehr vorbeikommen sollte. Jahrzehntelang hatte sich Rumänien gegen bürgerliche Rechte für die Juden im eigenen Land gewehrt. Noch über das Obsoletwerden des Friedensvertrags hinaus verweigerte es die Einbürgerung seiner jüdischen Bevölkerung und akzeptierte sie erst im Frieden von Trianon.
Für mich waren also auch Fragen danach interessant, ob die rumänische Entwicklung ein Einzelfall in bereits damals von Großmachtinteressen dominierten Ost- und Südosteuropa war, wer die Emanzipation der Juden in Rumänien wollte und welche Auseinandersetzungen es auf deutscher Seite gegeben haben mochte.” (S. 4-5)„Die Staatsangehörigkeit eines Menschen stellt eine rechtliche Größe dar, die in Form eines Passes auch physisch fassbar ist. Sie ist überprüfbar. Diese formelle Eigenschaft unterscheidet sie bereits von dem in der deutschen Sprache nicht sehr klar abgetrennten qualitativen Begriff der Staatsbürgerschaft. Die Staatsangehörigkeit eines Landes zu besitzen, bedeutet leider zumeist nicht, auch als vollwertiger Staatsbürger anerkannt zu werden. Darauf wird im Folgenden nicht explizit eingegangen werden können. Aber die Klärung dieser Begriffe ist wichtig, um die behandelte Problematik nachvollziehen und auf die Gegenwart beziehen zu können. Denn der „Geschichte kommt im Kontext politischen Handelns eine eminente Stellung als Argument“ des zu seinen Werten stehenden Menschen zu. Diese argumentative Funktion macht Geschichte und historiografische Forschung nicht nur zusätzlich interessant, sondern verleiht ihr vielmehr Anwendbarkeit für die aktuellen Fragen unserer Zeit. So war Rumänien bis 1918 das einzige europäische Land, in dem die jüdischen Einwohner keine Bürgerrechte besaßen. Ohne den Pessimismus vieler zyklischer Theorien zu teilen, sind doch am Beispiel der Freien und Sklaven, der Standesangehörigen und der Niedrigen, der Bürger und den sans papiers Wiederholungen erkennbar, die sich im behandelten Thema erkennen lassen. In der historischen Forschung geht es aber zuerst um das Hinschauen, nicht um ein Sich-Zurückversetzen; es geht um das Lernen, nicht um ein Richten. Dies möchte ich als Motiv meiner Arbeit verstanden wissen.” (S. 6)
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